Führerscheinklassen
| A | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h |
| A1 | Leichtkrafträder – 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16 - 17järige, ab 18 Jahren unbegrenzt |
| B | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg |
| C | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg |
| C1 | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg |
| D | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
| D1 | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als
acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
| E | Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer Verbindung der zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
| M | Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³), und Fahrräder mit Hilfsmotor (wie oben , aber die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) |
| S | Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads, oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem maximalen Leergewicht von 350 kg) |
| T | Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h |
| L | Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h zugelassen sind |