Führerscheinklassen

A Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
A1 Leichtkrafträder – 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16 - 17järige, ab 18 Jahren unbegrenzt
B Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
C Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
C1 Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg
D Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg
D1 Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
E Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer Verbindung der zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
M Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³), und Fahrräder mit Hilfsmotor (wie oben , aber die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
S Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads, oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem maximalen Leergewicht von 350 kg)
T Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
L Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h zugelassen sind